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Steuerstrafrecht

Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nach § 397 AO erfordert zügiges und kompetentes Handeln. Mit der richtigen Strategie auch im Vorfeld eines steuerlichen Ermittlungsverfahrens lassen sich viele Rechtsnachteile vermeiden oder zumindest abmildern.

Vermeiden oder mindern Sie mit der richtigen Strategie Nachteile.

Unsere Leistungen:

  • Strafverteidigung und außergerichtliche Vertretung und Beratung im Falle eines Steuerstrafverfahrens
  • Steuerlich kompetente Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Selbstanzeige
  • Erarbeitung von Strategien zur Vermeidung steuerrechtlicher Konflikte
Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Jörg Behrends
• Rechtsanwalt
• Fachanwalt für Steuerrecht
• Insolvenzverwalter

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