Kein Insolvenzbeschlag für Neuerwerb nach Restschuldbefreiung
08.05.14 | Nach der Erteilung der Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren entfällt der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb ab dem Ablauf der Abtretungserklärung, auch wenn er von dieser nicht erfasst wäre.
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