Kenntnis des Arbeitgebers von der Insolvenz des Arbeitnehmers
09.05.14 | Die einmal erlangte positive Kenntnis des Arbeitgebers von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitnehmers dauert an, solange er nicht von der Beendigung des Verfahrens erfährt.
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