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Produktdesign: So schützen Sie sich vor Produktnachahmungen

29.01.2018 | Vor Nachahmern Ihrer Produkte können Sie sich auf vielfältige Weise schützen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit eine Produktgestaltung als Patent oder auch als Marke einzutragen. Auf diesem Wege können Unternehmen sicherstellen, dass das Produktdesign nur von ihnen selbst auf den Markt gebracht werden darf. Bei Produktkopien haben sie dann eine Grundlage, um dagegen vorzugehen.

Zwei aktuelle gerichtliche Entscheidungen befassten sich kürzlich mit verschiedenen Schutzmöglichkeiten, allerdings mit unterschiedlichen Ergebnissen für die Rechteinhaber:

Nachgeahmte „Gillette“ Rasierklingen unzulässig

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass „Wilkinson“ keine nachgemachten „Gillette Mach 3“ Rasierklingen verkaufen darf. Die Firma „Gillette“ ist Inhaberin eines Patents für eine „auswechselbare Rasierklingeneinheit“. Hierbei handelt es sich um eine besondere Verbindung zwischen Rasierergriff und Klingeneinheit.

Diese auswechselbaren Rasierklingen vertreibt Gillette im Zusammenhang mit dem Nassrasierer „Gillette Mach 3“. Die Konkurrentin „Wilkinson“ verkaufte ebenfalls für den „Mach 3 Rasierer“ passende Rasierklingen.

Das Gericht untersagte den Vertrieb, da die Rasierklingen so gestaltet seien, dass sie auf den „Gillette“-Rasierer passten und damit das Patent der geschützten „auswechselbaren Rasierklingeneinheit“ verletzen würden.

In diesem Fall profitierte „Gillette“ von ihrem Patent, welches bis zu 20 Jahre gültig sein kann.

„Nespresso-Kaffeekapseln“ verlieren teilweise Markenschutz

Der Kaffeekapsel-Hersteller „Nespresso“ war dagegen in einer neueren Entscheidung des Bundespatentgerichts bislang nicht erfolgreich:

Nestlé ist als Mutterkonzern von Nespresso Inhaberin deiner sogenannten dreidimensionalen Marke in der Form der Kaffeekapseln für Waren wie „Kaffee und kaffeebasierte Zubereitungen. Das Gericht entschied allerdings in einem Löschungsverfahren gegen die Marke, dass der Schutz für Waren wie „Kaffee, Kaffeeextrakte und kaffeebasierte Zubereitungen, Kaffeeersatz und künstliche Kaffeeextrakte“ zu entziehen sei.

Das Gericht begründet dies mit der technisch bedingten Form der Kapseln. Sobald die Produktform auch dazu diene, dass das Produkt besser benutzt werden kann, sei ein markenrechtlicher Schutz ausgeschlossen. Vorliegend diente die Gestaltung der Kapsel zur Verwendung für die Nespresso-Kaffeemaschine und die Herstellung von Kaffee.

Produktgestaltungen überprüfen lassen

Sofern Sie eine Produktgestaltung schützen lassen wollen, sollten Sie zunächst überprüfen lassen, welche Schutzmöglichkeit sich am besten eignet. Zu beachten ist neben der Schutzfähigkeit auch die unterschiedliche Schutzdauer. Patente können beispielsweise maximal 20 Jahre geschützt sein und Marken für einen unbegrenzten Zeitraum.

Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Henning Hillers
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