Unternehmenskauf

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(Merger & Acquisition) – Due Dilligence

Für viele Unternehmen und Unternehmer bietet sich häufig die Chance, ein anderes Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen zu erwerben und zu übernehmen. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Die am häufigsten anzutreffenden Übernahmemöglichkeiten sind zum einen die klassische Übernahme der Anteile an dem Zielunternehmen (sog. Share Deal) und zum anderen die Übernahme des laufenden Betriebs (sog. Asset Deal).

Hierbei handelt es sich um ein komplexes Unterfangen, welches neben den kaufmännischen Aspekten auch erhebliche juristische Herausforderungen begründet. Zuvor sind jedenfalls auf der Grundlage einer Geheimhaltungsvereinbarung (sog. NDA) intensive Untersuchungen im Rahmen einer sog. Due Dilligence durchzuführen, um Übernahmerisiken weitestgehend auszuschließen oder zu minimieren. Wird eine sorgfältige Due Dilligence unterlassen oder nur rudimentär oder beiläufig durchgeführt und kommt es deshalb zu einer verlustreichen Fehlinvestition, so wird recht zügig die Frage nach einer persönlichen Haftung der Geschäftsführung auf Käuferseite gestellt.

Vermeiden Sie verlustreiche Fehlinvestitionen.

Unsere Leistungen:

Wir verfügen über eine langjährige Expertise in der rechtliche Prüfung und Bewertung von zum Kauf und Erwerb anstehenden Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen im Rahmen einer Due Dilligence. Hierauf basierend begleiten wir Sie in der Erstellung, Überprüfung und Verhandlung von Vertragsverhandlungen – national wie international.

Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Michael Streit
• Rechtsanwalt
• Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht

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