Compliance

Compliance

Der Begriff der Compliance wird immer häufiger genannt im Zusammenhang mit der Haftung von Leitungsorganen, mithin von Vorständen, GmbH-Geschäftsführern und Aufsichtsräten. Dies nicht zuletzt auch aufgrund von spektakulären Gerichtsurteilen, bei denen die Bandagen einer Haftung kontinuierlich enger gezogen werden.

Nähert man sich dem Begriff der Compliance, so erscheint dieser zunächst einmal als relativ banal. Er wird definiert als Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen, was den Eindruck entstehen lassen kann, es handele sich um eine Selbstverständlichkeit. Dies ist jedoch vordergründig und wird der grundlegenden Bedeutung einer Compliance nicht gerecht.

Wenngleich vom Gesetzgeber nicht gesondert geregelt hat sich – auch grenzüberschreitend – die generelle Auffassung durchgesetzt, dass mit einer Leitungsmacht für wirtschaftliche Unternehmen eine gleichgewichtige Leitungsverantwortlichkeit verbunden ist. Was konkret unter der Leitungsverantwortlichkeit zu verstehen ist, hängt wie so häufig von den konkreten Umständen ab. Eins scheint jedoch klar: Die Geschäftsleitung hat für das von ihr geleitete Unternehmen ein Risikomanagement zu installieren, um Verstöße gegen Gesetze oder sonstige verbindliche Regelungen soweit wie möglich zu reduzieren, wenn möglich sogar zu eliminieren. Dies betrifft alle Bereiche eines Unternehmens, vom Einkauf, Produktion, Personal, Buchhaltung bis hin zum Vertrieb.

Die Notwendigkeit zu solchen Maßnahmen resultiert aus einer generellen Tendenz der Rechtsprechung, Regelverstöße immer drastischer zu ahnden. Die Compliance sollte daher von jedem Geschäftsleiter nicht als neue Belastung, sondern als Chance begriffen werden, seine persönliche Haftung und die des Unternehmens auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Reduzieren Sie das Haftungsrisiko. Für Ihr Unternehmen und Sie persönlich.

Unsere Leistungen:

Auf Grund langjähriger Expertise beraten und schulen wir die Entscheidungsträger von Unternehmen unter rechtlichen Gesichtspunkten bei der Erstellung und Umsetzung von Compliance-Systemen. Hierbei kommen die bei uns vorhandenen international gewonnenen Erfahrungswerte zum Tragen.

Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Michael Streit
• Rechtsanwalt
• Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht

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