Urheberrecht

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt in erster Linie Werke der Literatur, der Musik, der bildenden Kunst sowie der Fotografie und des Films. Ferner kann das Urheberrecht eine Rolle beim Schutz von Produktdesign spielen. Auch Computerprogramme (Software) unterfallen dem Urheberrechtsschutz.

Voraussetzung für den Schutz durch das Urheberrecht ist, dass das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Anders als beispielsweise Marken oder Patente, werden Urheberrechte nicht in ein Register eingetragen, sondern entstehen mit ihrer Schöpfung. Urheberrechte bestehen für eine Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum.

Unsere Leistungen:

Unser Leistungsspektrum umfasst das gesamte Urheberrecht einschließlich der verwandten Schutzrechte, des Softwarerechts, des Verlagsrechts und des allgemeinen Urhebervertragsrechts. Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses von der Vorbereitung Ihres Werks bis hin zur wirtschaftlichen Auswertung und Durchsetzung Ihrer Rechte als Ansprechpartner zur Seite.

Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:

  • Rechtliche Beratung im Vorfeld der Schutzentstehung, insbesondere bei Beteiligung mehrerer Urheber
  • Erstellung von urheberrechtlichen Lizenzverträgen, Verlagsverträgen, Sponsorenverträgen und sonstigen Nutzungsverträgen zur wirtschaftlichen Verwertung von urheberrechtlichen Befugnissen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Falle einer Urheberrechtsverletzung sowie im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung
Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Henning Hillers
• Rechtsanwalt
• Fachanwalt für IT-Recht
• Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
• Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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