Aktuelle Themen

Schwarzlohnzahlungen des Arbeitgebers

24.06.11 | Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 08.02.2011, AZ.: 1 StR 651/10 entschie-den, dass für eine Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuern weder eine Feststellung zu den individuellen Besteuerungsmerkmalen der einzelnen Ar-beitnehmer, noch eine Qualifizierung der Höhe der von den Arbeitnehmern hinterzogenen Einkommenssteuer im Urteil erforderlich ist.

Im zu beurteilenden Fall trafen der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer eine Schwarzlohn-abrede, wonach für das gesamte den Arbeitnehmern gezahlte Gehalt weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden sollten.

Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass es für Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer keine Qualifizierung zu den indivi-duellen Besteuerungsmerkmalen der einzelnen Arbeitnehmer noch zu der Höhe der hin-terzogenen Lohnsteuern im Urteil erforderlich ist.

Die Höhe der durch die Arbeitnehmer verkürzten Einkommenssteuer ist somit bei der Verurteilung des Arbeitgebers weder für den Schuldspruch noch für den Strafausspruch relevant.

Somit wird die Strafverfolgung des Arbeitgebers bei Schwarzlohnabreden nachhaltig erleichtert.


Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Jörg Behrends
• Rechtsanwalt
• Fachanwalt für Steuerrecht
• Insolvenzverwalter

Profil »
Kontakt Dr. Behrends
+49 (0)441/36 16 22-0
VCard

Zum Abspeichern der Kontaktdaten den Code einfach abscannen oder gedrückt halten.