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IT-Recht: Mehr Digitalisierung in der Pflege

26.07.2021 | Die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Pflege werden ausgebaut. Mit dem neuen Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege sollen mehr digitale Helfer für Pflegebedürftige eingesetzt werden können, die Telemedizin soll breiter aufgestellt werden und es soll ein Ausbau der digitalen Infrastruktur erfolgen.

In Zukunft können digitale Anwendungen wie etwa Apps zur Sturzprävention oder zum Gedächtnistraining in der Pflege in die Regelversorgung aufgenommen werden. Zudem soll der Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften durch digitale Angebote erleichtert werden. Auch soll es Versicherten künftig möglich sein, ihre Daten in der elektronischen Patientenakte zu speichern.

Nach Angaben der Bundesregierung hat sich gerade auch in der Corona-Pandemie gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist.

Künftig können auch Hebammen und Heilmittelerbringer Videosprechstunden anbieten und telemedizinische Leistungen erbringen und diese Leistungen abrechnen. Auch das sogenannte e-Rezept soll künftig einfacher nutzbar sein. Das Gesetz sieht ferner die Einrichtung einer Patientenkurzakte vor, mit der die Patienten ihren Ärzten auch von unterwegs Informationen zugänglich machen können.

Außerdem findet das Gesundheitsportal www.gesund.bund.de nun eine gesetzliche Grundlage. Über dieses Portal will das Bundesgesundheitsministerium verlässliche und unabhängige Informationen zum Thema Gesundheit zur Verfügung stellen und damit das Verständnis für medizinische Angebote zu unterstützen.

Das Gesetz wurde inzwischen vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt.

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