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Gesetzesreform im Urhebervertragsrecht soll Rechte der Urheber stärken

04.05.16 | Urheber und ausübende Künstler sollen ihre Rechte auf eine angemessene Vergütung besser durchsetzen können. Dazu hat die Bundesregierung am 16. März 2016 den Entwurf eines entsprechenden Gesetzes beschlossen.

Das Urhebervertragsrecht spielt eine wichtige Rolle für die Durchsetzung der Einkünfte und Honorare der Kreativen. Es regelt die Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Urhebern und Verwertern wie zum Beispiel Verlagen, Plattenfirmen und Sendeunternehmen. Neben der Vergütung regelt das Gesetz den Erwerb der erforderlichen Rechte durch dieVerwerter.

Die Gesetzesreform soll die Gleichstellung der Parteien stärken, mit dem Ziel die Verhältnisse zwischen den beteiligten Parteien ausgewogener zu gestalten.

Das neue Gesetz soll deshalb folgende zentrale Regelungen enthalten:

Urheber und Künstler erhalten ein erweitertes Auskunftsrecht darüber, wie ihr Werk genutzt wird. Nach erfolgter Auskunftserteilung durch die verwertenden Unternehmen kann den Urhebern ein Recht auf Nachzahlung zustehen.

Zudem soll auch die Häufigkeit der Nutzung eines Werkes honoriert werden. Dies wird insbesondere relevant, sobald ein Unternehmen eine künstlerische Darbietung auf verschiedenen Online-Medien nutzt.

Für den Fall, dass der Urheber einem Unternehmen ein Exklusivrecht an seinem Werk eingeräumt hat, so kann er das Recht nach zehn Jahren auch anderweitig verwerten. Das berechtigte Unternehmen darf das Werk allerdings weiter benutzen.

Ein Abweichen zum Nachteil des Künstlers von diesen neuen Regelungen soll nur möglich sein, wenn dies durch gemeinsame Vergütungsregeln oder ein Tarifvertrag geregelt wurde.

Ein weiterer wichtiger Punkt dieser Reform ist die Einführung eines Verbandsklagerechts für Urheberverbände, um die Durchsetzung der Vergütungsvereinbarungen zu erleichtern. Werden also entsprechende Regeln von Unternehmen nicht eingehalten, so kann der Urheberverband dagegen vorgehen. Ein großer Vorteil für die einzelnen Künstler liegt darin, dass sie nun nicht alleine gegen Regelverstöße vorgehen müssen.


Ihr Fachanwalt zu diesem Thema
Dr. Henning Hillers
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