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Musical „Hinterm Horizont“ verstößt nicht gegen Urheberrecht

22.06.15 | Ein Berliner Autor warf den Initiatoren des erfolgreichen Musicals „Hinterm Horizont“ Urheberrechtsverletzung vor. Er klagte gegen Udo Lindenberg, den Autor des Musicals, und das Theater am Potsdamer Platz, und verlangte Nennung als Miturheber und Beteiligung an den Einnahmen des Stücks.

Wie schon das Landgericht Berlin, wies auch das Kammergericht die Klage zurück (Urteil vom 20. April 2015, Az.: 24 U 3/14).

Folgende Ereignisse hatten zu der Klage geführt:

Der Kläger entwarf 2005 ein Libretto, welches auf der Biografie von Udo Lindenberg basierte und seine bekannten Lieder miteinbezieht. Dieses stellte er dem Musiker vor, der es aber ablehnte.

Im Jahr 2011 startete dann die Vorstellung des Musicals „Hinterm Horizont“ am Potsdamer Platz. Auch dieses Stück enthielt Elemente aus der Biografie Lindenbergs und populäre Songs des Musikers. Es wird die Liebesgeschichte zwischen einem Mädchen aus Ostberlin und dem jungen West-Rocksänger Udo aus Hamburg erzählt.

Der Kläger ging davon aus, dass das Musical auf seinem Libretto basierte und reichte Klage ein.

Das Kammergericht wies die Klage allerdings unter anderem aus folgenden Gründen zurück:

Das Libretto des klagenden Autors stelle zwar ein urheberrechtlich geschütztes Schriftwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG dar. Allerdings verletze das Musical „Hinterm Horizont“ das Urheberrecht nicht. Es handele sich dabei nicht um eine sogenannte unfreie Bearbeitung nach § 24 UrhG, die der Zustimmung des Klägers bedurft hätte.

Nach Meinung des Kammergerichts seien die wesentlichen Elemente des Stückes bereits in den historischen Ereignissen, der Biografie von Udo Lindenberg und den Originalsongtexten angelegt. Daran könne der Kläger keine Urheberrechtsansprüche geltend machen.

Die bloße Nutzung einzelner Ideen stelle noch keine Urheberrechtsverletzung dar.


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Dr. Henning Hillers
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