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Neue EU-Richtlinie zum Schutz von Know-How und Geschäftsgeheimnissen

19.05.16 | Das EU-Parlament hat am 14. April 2016 eine neue Richtlinie beschlossen, die zum Ziel hat, betriebsinternes Know-How und Geschäftsgeheimnisse besser vor rechtswidrigem Erwerb sowie Nutzung und Offenlegung zu schützen.

Unternehmen soll durch diese europäische Richtlinie bessere Möglichkeiten eingeräumt werden, gegen Diebstahl oder Missbrauch ihrer Geschäftsgeheimnisse vorzugehen.

Das Parlament begründet die Notwendigkeit dieser Richtlinie unter anderem damit, dass Unternehmen und Forschungseinrichtungen in den Erwerb, die Entwicklung und die Anwendung von Know-how investieren, und damit für sich einen Wettbewerbsvorteil schaffen, der schutzwürdig ist. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind in besonderem Maße auf einen effektiven Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse angewiesen.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgrund dieser Richtlinie dazu verpflichtet sicherzustellen, dass geschädigte Unternehmen ihre Rechte im Zusammenhang mit Betriebsgeheimnissen zivilrechtlich einklagen und im Falle des Diebstahls oder Missbrauchs eine finanzielle Entschädigung verlangen können. Die Inhaber von Geschäftsgeheimnissen sollen dementsprechend in Zukunft die Möglichkeit haben, Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe zu beantragen, um einen rechtswidrigen Erwerb, eine rechtswidrige Nutzung oder eine rechtswidrige Offenlegung ihres Geschäftsgeheimnisse zu verhindern oder eine Entschädigung zu erlangen.

Das EU-Parlament weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass die Richtlinie nicht das Recht der freien Meinungsäußerung, der Informationsfreiheit und die Achtung der Freiheit und Pluralität der Medien einschränken soll. Dies ist insbesondere für die Arbeit von investigativen Journalisten von Bedeutung.


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