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Unzulässige Produktplatzierung: Zu viel „Pick up“ Werbung im Dschungelcamp

11.03.16 | In der Dschungelcamp-Staffel aus dem Jahr 2014 verletzte der Fernsehsender RTL durch eine übermäßige Präsentation des Schokoriegels „Leibnitz Pick up“ die Grenzen der Produktplatzierung, entschied das Verwaltungsgericht Hannover am 18. Februar 2016 (Az. 7 A 13293/15).

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt beanstandete nach Ausstrahlung einer Folge der Sendung „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ die Produktplatzierung der Schokoladenkekse als unzulässig, da die Produkte zu stark im Vordergrund standen. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag ist die Produktplatzierung in Sendungen der leichten Unterhaltung unter besonderen Voraussetzungen erlaubt. So ist sie unter anderem zulässig, wenn das Produkt nicht „zu stark“ herausgestellt ist.

Gegenstand der Beanstandung war eine eineinhalb minütige Szene, in der die Teilnehmer eine Kiste mit einer Packung „Pick Up“ bekamen. Dabei wurde die Packung sichtbar in die Höhe gehalten, laut gejubelt und die einzelnen Teilnehmer bei dem Verzehr des Schokoriegels gezeigt. Zudem sendete RTL nach dieser Sequenz Einzelinterviews der Teilnehmer und Kommentare aus dem „Off“, in denen lobende Äußerungen zu dem Produkt fielen („Geschmacksbombe“, „Hammer, krass, lecker, yummi“).

Gegen diese werberechtliche Beanstandungsverfügung klagte RTL, unterlag damit allerdings vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Das Gericht bestätigte die Einschätzung der Landesmedienanstalt, da das entsprechende Produkt zu stark hervorgehoben war. Wenn der Werbezweck das Geschehen der Sendung dominiere und der natürliche Handlungsablauf in den Hintergrund rücke, sei eine Herausstellung zu stark und damit unzulässig.

Die ersten Szenen hätten noch nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen, da sie in den dramaturgischen Zusammenhang gepasst hätten. Die nachfolgenden lobpreisenden Äußerungen aus dem „Off“ und in den Interviews im „Dschungeltelefon“ seien allerdings übertrieben gewesen und hätten mit dem eigentlichen Handlungsstrang nichts mehr zu tun gehabt.


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