Oktober 2011

Verletzung von Persönlichkeitsrechten in Internet-Blogs: Deutsche Gerichte international zuständig

26.10.11 | Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Klage wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch einen Eintrag in einem Internet-Blog auch dann in Deutschland erhoben werden kann, wenn sich der Beklagte im Ausland befindet (Urteil vom 25.10.2011, AZ VI ZR 93/10). Auch sei in diesem Fall deutsches Recht anwendbar.

Die im vorliegenden Fall beklagte Partei hat ihren Sitz in Kalifornien (USA). Sie war Hostprovider von journal- oder tagebuchartig angelegten Webseiten, sog. „Blogs“. Ein von einer dritten Person eingerichteter Blog enthielt eine Tatsachenbehauptung, die von dem Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandet wurde.

Der Kläger verklagte die Beklagte vor dem Landgericht Hamburg und nahm sie auf Unterlassung der Verbreitung dieser Behauptung in Anspruch. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Oberlandesgericht Hamburg bejahten ihre internationale Zuständigkeit und gaben dem Kläger Recht. Die internationale Zuständigkeit wurde nun vom BGH ebenso bestätigt wie die Anwendbarkeit des deutschen Rechts auf diese Konstellation.

Diese Rechtsprechung erleichtert Klägern die Durchsetzung ihrer Rechte in derartigen Fällen erheblich. Wer durch unwahre Behauptungen im Internet in seinen Rechten verletzt wird, kann die Angelegenheit in der Regel vor einem deutschen Gericht klären lassen und muss keine aufwändigen Prozesse im Ausland führen, selbst wenn – wie dies häufig der Fall ist – der Anbieter der Internetplattform seinen Sitz im Ausland hat.


Mit Marken zum Unternehmenserfolg

13.10.11 | Auch kleinere Unternehmen profitieren von optimalem Markenschutz.
Der Einsatz von Marken ist heute unverzichtbarer Bestandteil eines gelungenen Marketings. Wer seine Waren oder Dienstleistungen im Gedächtnis seiner Kunden verankern will, braucht dafür eine griffige Bezeichnung oder ein Bildsymbol, das in Erinnerung bleibt – eben eine Marke.

Gezielte Werbung lädt die Marke mit positiven Assoziationen auf und hält die Erinnerung der Kunden an das Produkt wach. Gut gepflegte Marken können dadurch im Laufe der Zeit für Kunden zum Qualitätsgarant werden.

Dabei sind Marken keineswegs nur für große Konzerne von Interesse. Gerade auch kleinere und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Vereine oder öffentliche Einrichtungen haben die Vorteile einer gelungenen Markenstrategie erkannt und nutzen sie heute vielfach mit großem Erfolg für sich.

Damit Unternehmen optimal von ihrer Marke profitieren können, sollte die Marke unbedingt registriert werden. Eine registrierte Marke gewährt dem Inhaber ein Monopol und erlaubt es ihm, anderen Unternehmen die Nutzung seiner Marke zu untersagen. Markenschutz wird zunächst für 10 Jahre gewährt, kann aber beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden.

Der Anmelder hat die Wahl, die Marke deutschlandweit, EU-weit oder sogar darüber hinaus schützen zu lassen. Je mehr Länder einbezogen werden, desto größer sind allerdings die Anmeldekosten. Der Anmelder muss bei der Anmeldung zudem festlegen, für welche Waren oder Dienstleistungen der Markenschutz bestehen soll.

Anzugeben ist außerdem, wie die Marke genau aussehen soll: Soll beispielsweise ausschließlich ein Wort als Marke angemeldet werden, soll die Marke aus einem Bild bestehen oder soll die Marke vielleicht sowohl Wort- als auch Bildbestandteile enthalten?

Eine Markenanmeldung sollte mit großer Sorgfalt durchgeführt werden. Dies kann entscheidend dafür sein, ob es in einem späteren Verletzungsprozess gelingt, Nachahmungen tatsächlich verbieten zu lassen.

Die optimale Absicherung der eigenen Marke stellt einen echten Wettbewerbsvorteil dar und ebnet den Weg für ein erfolgreiches Marketing.